LINZ/PREGARTEN. Der pensionierte Kraftfahrer F. dürfte seinen Augen nicht getraut haben, als er kürzlich vom Landesgericht Linz Post erhielt: Er müsse sich kommenden Dienstag, 26. Juni, wegen Verstoßes gegen Paragraph 123 Strafgesetzbuch vor einem Strafrichter verantworten. Es geht um „Auskundschaften von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“, also um Betriebsspionage.
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