„Candy Sprays“ sind Süßwaren, die in Pumpsprays angeboten werden und direkt in den Mund gesprüht werden sollen. Um einen besonders sauren Geschmack zu erzielen, enthalten „Candy Sprays“ häufig einen hohen Gehalt an Zitronensäure. Nachdem einzelne deutsche Landesbehörden Untersuchungsdaten und Berichte zu „Candy Sprays“ vorgelegt haben, hat das BfR die gesundheitlichen Risiken bewertet, die mit seinem Gebrauch verbunden sein können...
Es werden insbesondere solche „Candy Sprays“ als kritisch angesehen, die einen hohen Zitronensäuregehalt haben. Dieser kann beispielsweise zu Irritationen von Haut und Mundschleimhaut führen, Atembeschwerden auslösen oder die Zähne schädigen. In der Gesamtschau, bei der die besondere Applikationsform eines Sprays und die Zielgruppe Kinder sowie die möglichen Risiken in Betracht gezogen wurden, ist das Produkt „Candy-Sprays“ nach Auffassung des BfR nicht sicher im Sinne von Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002 und daher so nicht verkehrsfähig. Das BfR fordert zusätzliche Warnhinweise: „nicht unbeaufsichtigt Kindern unter 8 Jahren in die Hand geben“ und „nicht regelmäßig anwenden - Gefahr von Zahnschäden“. Weiterhin sollte ein Mechanismus angebracht werden, der verhindert, dass der Spraykopf abgeschraubt werden kann und der Zitronensäure-Gehalt auf maximal 7 % (entsprechend Zitronensaft) begrenzt werden.
Stellungnahme Nr. 015/2012 des BfR vom 14. Juli 2011: Bewertung von „Candy Sprays“ mit erhöhtem Zitronensäuregehalt, www.bfr.bund.de Auszug aus der Rubrik „Lebensmittelüberwachung“, Food & Recht“, Juni 2012
Quelle: www.behrs.de
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