In Drogeriemärkten, aber auch in Parfümerien findet der Verbraucher appetitlich aufgemachte Duschgels, bedruckt mit verlockenden Früchten und dem Aussehen, der Farbe, dem Geruch und der Konsistenz von Milchshakes.
Die Verwechslungsgefahr mit einem Lebensmittel liegt auf der Hand, wobei der vermeintliche Genuss gefährlich enden kann.
Eine interessante Entscheidung wurde vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof getroffen. Lesen Sie den Artikel auf www.anwaltsmagazin.de.
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