Mitarbeiter einer Konditorei müssen nicht zwingend helle Arbeitskleidung tragen. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 26.07.2012 hervor. Dunkle
Arbeitskleidung verstoße nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben, insbesondere nicht gegen die angeführte Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, heißt es in
der Begründung (Az.: VG 14 K 342.11).
Zum Bericht auf beck-aktuell.beck.de.
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