Land und Kommunen veröffentlichen bestimmte Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen auf landesweiter Internet-Seite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de.
So werden künftig auf dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de Datensätze veröffentlicht, wenn entsprechende
Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden. Voraussetzung
für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Zur Info auf bundespresseportal.de.
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