Mit 1. September 2012 ist in Deutschland das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten.
Das neue VIG gewährt jeder natürlichen oder juristischen Person – wie bisher – Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Dies sind Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände (z.B. Kleidung, Spielwaren und Reinigungsmittel). Seit dem 01.09.2012 umfasst der Informationsanspruch
erstmals auch Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes wie z.B. Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.
Eine interessante Zusammenfassung findet sich auf der Seite des LGL Bayern.
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