Nach Etablierung einer hinreichend empfindlichen Nachweismethode, (Bestimmungsgrenze 0,1 µg/kg) wurden 101 Proben Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Gewürze auf Rückstände an dem Begasungsmittel Phosphorwasserstoff untersucht.
In 24,7% der Proben waren Phosphinrückstände nachweisbar, jedoch lagen die Gehalte weit unter den gesetzlichen Höchstmengen. Hülsenfrüchte, Gewürze und Nüsse waren häufiger positiv als
beispielsweise Getreideproben.
Der Bericht findet sich auf www.cvuas.de.
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