
Seit Anfang September werden durch die Verbraucherministerien der Länder Verdachtsmomente von Verstößen der Lebensmittelbranche im Internet veröffentlicht, sobald ein mögliches Bußgeld die Summe
von 350 Euro übersteigt.
„Diese Veröffentlichung ist kein Pranger, sondern eine Entscheidungshilfe für die Verbraucher, wo und bei wem er seine Lebensmittel kaufen will“, erklärte dazu der Bundesvorsitzende der
Lebensmittelkontrolleure in Deutschland (BVLK), Martin Müller. Ein fehlendes Handtuch oder eine zerbrochene Fliese seien noch lange kein Grund eventuell ein Bußgeld von über 350 Euro zu bekommen,
so Müller weiter.
Auf der Internetseite des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure
Deutschland findet sich eine Auflistung der Webseiten einzelner Bundesländer, auf denen die Verstöße publik gemacht werden.
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