Ja, wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht. Denn die versucht derzeit, das “Honig-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs vom September letzten Jahres auszuhebeln.
Erreichen möchte dies die Kommission mit einer Novelle der Honigrichtlinie von 2001. Dieser Richtlinie folgend, hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Pollen im Honig wie eine Zutat
zu behandeln sei, da er auch beim Schleudern, also durch das Eingreifen des Imkers, in den Honig gelange. Darauf fußt im Wesentlichen die Entscheidung der Europarichter, dass Honig durch Pollen
nicht zugelassener Gentechnikpflanzen seine Verkehrsfähigkeit verliert.
Artikel siehe www.food-monitor.de.
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