Bis Juli 2013 müssen Kosmetikfirmen in Europa ihre Produkte bei der EU-Kommission notifizieren, die Vorteile für die Konsumenten sind unklar.
Kosmetikunternehmen haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, um die oft strengen Anforderungen der neuen EU-Kosmetikverordnung (EG 1223/2009) zu erfüllen, die den Verbraucherschutz in diesem
sensiblen Bereich verbessern soll. Sie gilt für die gesamte Lieferkette. Eigentlich hat die Verordnung die alte Kosmetikrichtlinie (76/768/ EWG) von 1976 bereits Anfang 2010 abgelöst, aber für
die wesentlichen Bestimmungen gab es eine Übergangsfrist bis zum 11. 7. 2013 - ein Termin, der sich nun mit Riesenschritten nähert.
Mehr auf derstandard.at.
Kommentar schreiben