Calcium für die Knochen, Selen und Vitamin B2 für Haut und Haare und Vitamin C fürs Immunsystem – wollen Hersteller künftig mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel
werben, müssen sie aufpassen.
Ab heute dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur noch verwendet werden, wenn diese ausdrücklich von der EU-Kommission zugelassen worden sind. Damit sollen Verbraucher besser vor irreführender
Werbung und Fehlkäufen geschützt werden, zumal vermeintlich gesündere Lebensmittel oft teurer verkauft werden.
Zum Artikel auf www.n-tv.de.
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