Thema Mindesthaltbarkeitsdatum - Von wegen verdorben!

KFM  / pixelio.de
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"Mindestens haltbar bis ..." - dieser Aufdruck verwirrt viele Verbraucher. Denn das unter diesem Hinweis angegebene Datum ist mitnichten eine Frist für den gesundheitlich unbedenklichen Verzehr eines Produkts. Stattdessen sollen die "spezifischen Eigenschaften" eines Produktes bis zu diesem Zeitpunkt, "unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen", weitgehend erhalten bleiben. Also Geschmack, Aussehen, Geruch, Konsistenz, ...- so, in etwa, die Deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Die Angabe dieses Datums liegt allein im Ermessen des Produzenten, es gibt keine weitere behördliche Regelung. Was heißt nun "mindestens haltbar bis ..."? Was ist der Unterschied zum Verfallsdatum? Kann der Verbraucher erkennen, ob ein Lebensmittel verdorben ist? Wann werden Konserven & Co. schlecht? Welche Lebensmittel sollten auf keinen Fall mehr verzehrt werden, wenn sie das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben? Wo kann dagegen bedenkenlos zugegriffen werden?

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Kommentare: 1
  • #1

    Gerhard Wimmesberger (Mittwoch, 19 Dezember 2012 06:43)

    Eine Verlängerung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist in Österreich gemäß LMKV nicht erlaubt.