
Ein Villacher Fleischverarbeiter ist am Montag wegen Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Auftauchen von Listerien in dem Produkt "Kärntner Speckverhackertes" verurteilt worden. Über die beiden
Geschäftsführer wurden bedingte Freiheitsstrafen von drei bzw. vier Monaten nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ausgesprochen. Die Produktions- und die
Vertriebsgesellschaft wurden zu einer Geldbuße von 37.000 Euro verurteilt, wobei die Hälfte des Betrags bedingt nachgesehen wurde. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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