Vor einem Jahr ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) , die die allgemeinen Grundsätze, Anforderungen und Zuständigkeiten für Informationen über vorverpackte und auch lose
Lebensmittel und insbesondere für deren Kennzeichnung festlegt, in Kraft getreten. Die meisten Bestimmungen der LMIV gelten ab dem 13.12.2014. Schon jetzt zeichnet sich jedoch ab, dass deren
Umsetzung für viele Unternehmen zu einem Kraftakt werden wird.
Hier findet sich die Pressemitteilung Rechtsanwalt Dr. Carsten Oelrichs, ZENK Rechtsanwälte, Hamburg auf www.zenk.com.
Kommentar schreiben