Im 4. Quartal 2012 wurden insgesamt 17 Proben „frischer Grünkohl" auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Lediglich in 2 Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. 8
Grünkohlproben enthielten unzulässige bzw. nicht genehmigte Wirkstoffrückstände. Höchstgehaltsüberschreitung wurden in 6 Proben festgestellt. Bei 5 Proben ist von einem gesundheitlichen Risiko
für Verbraucher bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr dieses Grünkohls nicht auszugehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurde gebeten, bei einer weiteren Grünkohlprobe mit
einer Höchstgehaltsüberschreitung, eine toxikologische Risikobewertung des in dem Grünkohl ermittelten Rückstands vorzunehmen.
Zum Testbericht auf www.laves.niedersachsen.de.
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