Seit 2009 berichtet das CVUA Stuttgart über Wasserkocher und Isoliergefäße, die Fehlaromen an das Füllgut abgeben. Nach wie vor sind ein Drittel bis die Hälfte der untersuchten Proben
nicht in Ordnung. Die rechtliche Situation ist eindeutig: es dürfen keine Substanzen übergehen, die den Geruch oder Geschmack beeinflussen.
Zum Testbericht auf www.cvuas.de.
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