Baden-Württemberg stellt "Internetpranger" ein

Thommy Weiss  / pixelio.de
Thommy Weiss / pixelio.de

Eigentlich sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder durch Bundesgesetz verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Kontrollen zu veröffentlichen. Bereits im Januar äußerte der VGH aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen setzt Baden-Württemberg nun die Veröffentlichung aus.

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