Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit zwei Urteilen vom 12. März 2013 entschieden,dass Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst
oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität“ in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Zum Bericht auf www.animal-health-online.de.
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