
Mitte des Jahres löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende Regelung ab. Artikel 20 sieht ein Verbot irreführender Werbung vor. Das heißt: Die Hersteller dürfen nicht den Eindruck
erwecken, ihre kosmetischen Mittel hätten bestimmte Merkmale oder Funktionen, die sie tatsächlich gar nicht besitzen.
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