
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat es den Behörden der Lebensmittelüberwachung untersagt, bei Betriebskontrollen festgestellte Hygiene-Mängel auf www.lebensmitteltransparenz-nrw.de zu
veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung sei rechtswidrig, befand das Gericht in drei Beschlüssen. Sie verletze das Recht der Unternehmen auf informationelle Selbstbestimmung und freie
Berufsausübung.
Zum Bericht auf www.stern.de.
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