
Deutlichere Hinweise für zusammengefügtes Fleisch angemahnt
Frau L. hatte ausdrücklich nach Geflügelfleischaufschnitt vom Stück gesucht. Sie wollte kein "zusammengeklebtes Fleisch" kaufen. Doch das "Hähnchenbrustfilet frisch vom Stück" entpuppte sich in
der Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung als ein aus mehreren Stücken Fleisch zusammengefügtes Produkt. Verärgert über ihren Fehlkauf wandte sie sich an das Internetportal
www.lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen. Dort sind solche Beschwerden über missverständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln keine Einzelfälle.
Mehr auf www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
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