Ab 1. Juni 2013 werden bei drei umstrittenen Lebensmittelfarbstoffen die Verwendungsmenge und deren Einsatzbedingungen deutlich eingeschränkt. Der VerbraucherService Bayern begrüßt diese
Regelung sehr.
Neu ist ab 1. Juni 2013, dass die Verwendungsbedingungen und –mengen für die Lebensmittelindustrie zusätzlich deutlich eingeschränkt werden. Das gilt für die drei Farbstoffe Gelborange S,
Chinolingelb und Cochenillerot A. Die entsprechende EU-Verordnung tritt Anfang Juni in Kraft – alte Lebensmittelbestände dürfen aber noch abverkauft werden.
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