Detailfragen zu Werbung mit Gesundheitsbezug landen vor dem EuGH
Die wenigen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigten gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel gelten endgültig seit Dezember
2012. Daneben sind aber gemäß der sogenannten Health-Claims-Verordnung auch Angaben zulässig, die sich auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Nährstoffs oder des Lebensmittels für die
Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden beziehen. Sie müssen allerdings mit einer der zugelassenen Angaben "gekoppelt" werden. Wann eine Angabe gesundheitsbezogen ist,
wann sie sich nur auf das allgemeine gesundheitliche Wohlbefinden bezieht oder wann sie überhaupt nur eine nicht gesundheitsbezogene Produktbeschreibung darstellt, bleibt der Auslegung der
Gerichte überlassen.
Mehr auf derstandard.at
Kommentar schreiben