Für den Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Glucosamin und Chondroitin für die Gelenkgesundheit gibt es keine wissenschaftlichen Belege – Die Rechtslage nach der Health-Claims-Verordnung ist
eindeutig: die Wirksamkeit dieser Stoffe darf nicht beworben werden.
Damit hat sich der von der Lebensmittelüberwachung seit Jahren vertretene Standpunkt bestätigt!
Um Verbraucher jedoch weiterhin mit altbekannten Werbeversprechen zu ködern, wird seitens der Hersteller bei der Gestaltung der Verpackungen kräftig gemogelt.
Der Verbraucher ist deshalb gefordert, „alte Gewohnheiten“ beim Erwerb von Nahrungsergänzungsmitteln in Frage zu stellen und die Produktkennzeichnung sehr aufmerksam und kritisch zu lesen.
Das CVUA Stuttgart hat aus diesem Anlass Aufmachung, Werbeversprechen und Beschaffenheit von glucosamin- und chondroitinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln unter die Lupe genommen.
Zum Testbericht auf www.cvuas.de.
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