Der Ministerrat hat am 4.6.2013 die Geldstrafen für falsche Kennzeichnung von Lebensmitteln erhöht. Zudem soll ein neuer gerichtlicher Tatbestand dafür sorgen, dass Fleisch nur
ausreichend kontrolliert in Verkehr gebracht wird: Wird Fleisch ohne Genusstauglichkeitszertifikat verarbeitet, droht bis zu ein halbes Jahr Haft.
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