Im Jahr 2012 wurden am CVUA Karlsruhe für Baden-Württemberg insgesamt 5200 Proben nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. 80 %
der beprobten Tiere stammten aus Schlachtbetrieben, 20 % aus Erzeugerbetrieben. Lediglich in 9 untersuchten Tieren und 3 Honigproben konnten Rückstände an pharmakologisch wirksamen Stoffen
festgestellt werden, vier Tiere wurden beanstandet: In einer Forelle wurde der Hauptmetabolit des nicht zugelassenen Stoffes Malachitgrün gefunden, in der Leber einer Kuh wurde das Schmerzmittel
Metamizol in einer Konzentration oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen und die Muskelproben eines Mastrinds und eines Mastschweins enthielten Rückstände an Tetracyclin bzw.
Benzylpenicillin oberhalb des zulässigen Grenzwertes. Im Übrigen wurden bei 5 Schweinen Antibiotikarückstände aus der Stoffgruppe der Tetracycline unterhalb der zulässigen Höchstmenge und in 3
Honigen Metaboliten des pharmakologisch wirksamen Stoffes Amitraz, die eine 2,4-Dimethylanilin-Gruppe enthalten, nachgewiesen.
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