VerbraucherInnen-Information zu Glyphosat

Glyphosat ist seit vielen Jahren als herbizider Wirkstoff (Totalherbizid, "Unkrautvernichtungsmittel") in einer Reihe von in Österreich und auch weltweit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten. Aus deren Anwendung können sich Rückstände in Lebensmitteln ergeben. Zum Schutz der Konsumenten wurden für Pflanzenschutzmittel Rückstandshöchstgehalte gesetzlich festgelegt, die auf toxikologischen Untersuchungen und wissenschaftlichen Risikobewertungen beruhen. Wenn die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte durch diese Pestizidrückstände nicht überschritten werden, ist das für den Menschen gesundheitlich unbedenklich und gemäß der Pflanzenschutzmittel-Gesetzgebung auch gesetzeskonform. Selbst bei Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte ist daraus eine gesundheitliche Auswirkung auf den Menschen nicht unbedingt abzuleiten, da bei deren Festlegung große Sicherheitsfaktoren einbezogen werden.

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