Österreichs Vermarktungsverbote bestimmter gentechnisch veränderter Rapslinien sind aus Sicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch immer nicht ausreichend begründet. In
zwei Gutachten, die auf Wunsch der EU-Kommission durchgeführt wurden, kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Auslösung der sog. Sicherheitsklausel gegen den Import der Konstrukte „Ms8“, „Rf3“,
deren Kreuzung „Ms8 x Rf3“ sowie der Linie „GT73“ zur Verarbeitung und als Futtermittel nicht gerechtfertigt ist.
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