Marine Biotoxine werden von mikroskopisch kleinen, einzelligen Algen (Dinoflagellaten, Diatomeen) gebildet, die zu den Vertretern des Phytoplanktons gehören und somit am Beginn der Nahrungskette
stehen. Die von bestimmten Arten produzierten Toxine können sich in Muscheln anreichern und nach Verzehr der kontaminierten Muscheln beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen. Deshalb wurden
von der Europäischen Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Grenzwerte und Analysenmethoden für Algentoxine in lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken
festgeschrieben.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte ein internationales Expertengremium beauftragt, alle Muscheltoxine einer Überprüfung ihrer Toxizität zu unterziehen und unter
Berücksichtigung der Verzehrsmengen deren tägliche maximale Aufnahmemengen festzulegen. Nach den Äußerungen dieses Gremiums müssten die bestehenden Höchstmengen für die meisten Toxine gesenkt
werden.
Zum Bericht auf www.cvuas.de.
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