Ordnung im Kriteriendickicht

Das CVUA Freiburg hat die mikrobiologischen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 nach Lebensmittelgruppen geordnet.

 

Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hat einen erfreulich kurzen und prägnanten Titel. Sie heißt Verordnung „über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel". Sie enthält, von wenigen Spezialregelungen z.B. im Trinkwasserbereich abgesehen, alle mikrobiologischen Anforderungen, die von Lebensmittelunternehmern EU-weit zu beachten sind. Und sie gilt von der handwerklichen Produktion bis zum industriellen Großbetrieb.

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