Das CVUA Freiburg hat die mikrobiologischen Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 nach Lebensmittelgruppen geordnet.
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hat einen erfreulich kurzen und prägnanten Titel. Sie heißt Verordnung „über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel". Sie enthält, von wenigen
Spezialregelungen z.B. im Trinkwasserbereich abgesehen, alle mikrobiologischen Anforderungen, die von Lebensmittelunternehmern EU-weit zu beachten sind. Und sie gilt von der handwerklichen
Produktion bis zum industriellen Großbetrieb.
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