Seit Dezember 2012 dürfen Lebensmittelhersteller laut einer EU-Verordnung nur noch dann mit Gesundheitsversprechen werben, wenn diese offiziell genehmigt wurden. 222 gesundheitsbezogene Aussagen
wurden von der Europäischen Kommission bisher als zulässig erachtet. Ob in diesen Fällen der versprochene gesundheitliche Effekt tatsächlich eintritt, ist jedoch umstritten.
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