
Im 4. Quartal 2013 wurden insgesamt 26 frische Grünkohlproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 10 Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. 2 Grünkohlproben enthielten
jeweils einen unzulässigen bzw. nicht genehmigten Wirkstoffrückstand. In einer Probe davon überschritt dieser Wirkstoff den gesetzlich festgelegten Höchstgehalt; der Gehalt lag allerdings nach
Berücksichtigung der Messunsicherheit noch im Streubereich des zulässigen Höchstgehalts. Eine weitere Probe Grünkohl war aufgrund von Schädlingsbefall nicht für den menschlichen Verzehr
geeignet.
Mehr auf www.laves.niedersachsen.de.
Kommentar schreiben