Die Bewertung der Hygiene in Lebensmittelbetrieben mit sogenannten Smiley-Listen steht in Berlin vor dem Aus. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in zwei Eilverfahren, dass es unzulässig ist,
die Bewertung für Restaurants, Bäckereien und Fleischereien im Internet zu veröffentlichen.
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