Verbraucherbelange höher bewertet: Sprossenhersteller bekommt keinen Schadensersatz

Deutschlands größter Sprossenhersteller bleibt auf den Verlusten der EHEC-Krise sitzen. Das in der Nähe von Hamburg ansässige Unternehmen hatte Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz, auf einen hohen sechsstelligen Betrag im Wege einer Staatshaftungsklage auf Schadenersatz geklagt. Das Landgericht Braunschweig wies die Forderung heute ab. (7 O 372/12)

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