Seit zwei Jahren schon arbeitet die EU an einer Neustrukturierung der Verordnung für die amtliche Lebensmittelkontrolle. Als ganz großer Aufreger hat sich dabei besonders ein Passus hervorgetan.
Die EU-Kommission möchte, dass auch die ROUTINE, d.h. die Regelkontrollen mit Gebühren belegt werden sollen, überlässt es jedoch den Mitgliedsstaaten, von dieser Regelung Gebrauch zu
machen.
Die Erhebung von neuen Gebühren trägt nach Ansicht des BVLK nicht zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit bei. Vielmehr würden Betriebe, die sich vorbildlich im Sinne des Verbraucherschutzes
verhalten, durch die Einführung neuer Gebühren unnötig belastet. Je nach Umfang der Kontrolldichte würden Sonderbelastungen auf die Betriebe zukommen, die von diesen nicht so leicht verkraftet
werden können. Die Folge sind höhere Betriebskosten und letztendlich steigende Verbraucherpreise, ohne dass die Lebensmittelkontrolle intensiviert würde. Die Akzeptanz der Kontrolle würde
deutlich schwinden.
Zum Positionspapier des BVLK.
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