Am 11. August 2014 wurde mit dem 67. Bundesgesetz das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert, sowie das Bundesegesetz über das Verbot des In-Verkehr-Bringens von
kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind und die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genusszwecken aufgehoben.
Änderungen gibt es vorwiegend bei Spielzeug und kosmetischen Mitteln, aber auch beim Vollzug des LMSVG. Hier geht es zum Bundesgesetzblatt...
Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
BGBl. I Nr. 67/2014 vom 11. August 2014
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