Kosmetische Mittel wie Peelings, Duschgele oder Zahnpasten werden teilweise damit be-
worben, eine besonders schonende Reinigungswirkung für Haut oder Zähne zu haben. Zu diesem Zweck können solche Produkte Mikrokunststoffpartikel enthalten, die in der Regel aus Polyethylen (PE)
bestehen und zwischen 0,1 und 1 Millimeter (mm) groß sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mit der Frage befasst, ob von einer
dermalen oder unbeabsichtigten oralen Aufnahme von PE-Mikrokunststoffpartikeln aus kos-
metischen Mitteln ein gesundheitliches Risiko ausgeht.
Mikrokunststoffpartikel, die in Peelings oder Duschgelen verwendet werden, sind größer als
1 Mikrometer (entspricht 0,001 Millimeter). Bei dieser Partikelgröße ist bei vorhersehbarem
Gebrauch der Produkte eine Aufnahme über die gesunde und intakte Haut nicht zu erwarten.
Mikrokunststoffpartikel aus Zahnpasta können versehentlich verschluckt und somit oral auf-
genommen werden. Aufgrund ihrer molekularen Größe ist nicht davon auszugehen, dass die
Partikel über den Magen-Darm-Trakt resorbiert werden, sie sollten vielmehr über die Fäzes
ausgeschieden werden. Dass sich während der Passage durch den Gastrointestinaltrakt
toxikologisch relevante Mengen an Ethylen aus den Mikrokunststoffpartikeln lösen, ist unwahrscheinlich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt das BfR daher zu dem Ergebnis, dass die Nutzung
kosmetischer Mittel, die PE-Mikrokunststoffpartikel enthalten, für den Verbraucher kein ge-
sundheitliches Risiko darstellt.
Mehr auf www.bfr.bund.de.
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