Drei von fünf Beschuldigten des Käseherstellers Prolactal wurden freigesprochen, zwei Ex-Geschäftsführer zu 18 Monaten bedingter Haft bzw. zu zwölf Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 7200
Euro verurteilt. Die Schuldsprüche erfolgten nicht nach dem Strafgesetzbuch, sondern wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittelsicherheitsgesetz, das nur eine Höchststrafe von zwei Jahren
vorsieht.
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