Neues EU-Recht bedeutet: Ehrenamtliche Verkäufer sind auch Lebensmittelunternehmer
Ehrenamtle sind entsetzt: Wer in Zukunft einen Kuchen auf einem Kita-Fest verkauft, gilt als Lebensmittelunternehmer und muss in schriftlicher Form deklarieren, ob in seiner "Backware" Eier,
Nüsse oder Milchprodukte enthalten sind. Ansonsten riskiert der Ehrenamtliche eine Ermahnung vom Ordnungsamt.
Mehr auf www.nw-news.de.
Kommentar schreiben