Die EU-Verordnung, die eine Kennzeichnung von allergenen Stoffen in Lebensmitteln vorschreibt, gilt nun auch für Vereine – mit einer Ausnahme.
Mehr auf diepresse.com.
Die EU-Verordnung, die eine Kennzeichnung von allergenen Stoffen in Lebensmitteln vorschreibt, gilt nun auch für Vereine – mit einer Ausnahme.
Mehr auf diepresse.com.
Kommentar schreiben