Die Kennzeichnungspflicht für Allergene führt dazu, dass Gäste Schadenersatzanspruch erheben können. Ob gegen den Wirt oder den Lieferanten, ist von Fall zu Fall verschieden.
Mehr auf derstandard.at.
Die Kennzeichnungspflicht für Allergene führt dazu, dass Gäste Schadenersatzanspruch erheben können. Ob gegen den Wirt oder den Lieferanten, ist von Fall zu Fall verschieden.
Mehr auf derstandard.at.
Kommentar schreiben