Vanillejoghurt ohne Vanille, Waldbeersaft fast nur aus Äpfeln – häufig imitieren billige Aromastoffe echte Zutaten, was oft nur die Zutatenliste verrät. Da
Aromen rechtlich nicht zu den Zusatzstoffen zählen, dürfen Lebensmittel mit Aromen mit dem Hinweis "ohne Zusatzstoffe" beworben werden. Wo werden Aromen eingesetzt? Haben sie Risiken und
Nebenwirkungen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Verbraucherzentrale Hessen in folgendem, exklusiv für das VerbraucherFenster erstellten Beitrag.
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