Seit 13. Dezember ist in der EU die neue Lebensmittelkennzeichnung in Kraft. Die Auskunftspflicht der Gastronomie über Zutaten, die Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können,
ist nur ein Teil der neuen Verordnung. Neue Vorschriften gibt es auch für die Kennzeichnung auf den Lebensmittelverpackungen. Sie reichen von der Mindestschriftgröße bis zu umfassenderen Angaben
über die Zutaten, die Herkunft und den Nährwert der Produkte.
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