Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin weist daraufhin, dass
Nahrungsergänzungsmittel, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, unerwünschte Nebenwirkungen haben können und nicht verkauft werden dürfen. Im
vergangenen Jahr wurde ein DMBA-haltiges Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland von den Überwachungsbehörden vom Markt genommen. Da nicht
ausgeschlossen werden kann, dass weitere DMBA-haltige Nahrungsergänzungsmittel im Internet erhältlich sind, rät das BVL vom Kauf solcher Mittel ab.
Mehr auf www.bvl.bund.de.
Kommentar schreiben