Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin weist daraufhin, dass Nahrungsergänzungsmittel, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten, unerwünschte Nebenwirkungen haben können und nicht verkauft werden dürfen. Im vergangenen Jahr wurde ein DMBA-haltiges Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland von den Überwachungsbehörden vom Markt genommen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere DMBA-haltige Nahrungsergänzungsmittel im Internet erhältlich sind, rät das BVL vom Kauf solcher Mittel ab.

Mehr auf www.bvl.bund.de.

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