Steigerung der Potenz, Verzögerung des Alterungsprozesses, Wirkung gegen Krebs – im Internet werden Vitalpilze oft mit ihrer krankheitsbezogenen Wirkung beworben. In vielen Fällen entbehren diese
Aussagen jedoch einer wissenschaftlichen Grundlage. In ihrer Stellungnahme vom 06.11.2014 kommt die Gemeinsame Expertenkommission von BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zu dem Schluss, dass die Produkte der drei betrachteten Pilzarten,
chinesischer Raupenpilz (Cordyceps sinensis), Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) und Lackporling (Ganoderma lucidum), von Verbrauchern nicht als Lebensmittel,
sondern als Arzneimittel angesehen werden können und somit ihre medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren belegt werden müssten.
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