25 Hackfleischproben aller 101 im CVUA Stuttgart in den Jahren 2011 – 2014 histologisch untersuchten Hackfleischproben enthielten Knochenpartikel. Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und den
geltenden Veterinär-Hygienevorschriften darf das Ausgangsmaterial für Hackfleisch jedoch keine Knochensplitter enthalten. Knochenpartikel in Hackfleisch sind als Hinweis auf Verwendung nicht
sorgfältig vorbereiteten oder unzulässigen Ausgangsmaterials zu werten.
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