
Auch ein selbstständiger Tellerwäscher wäre Lebensmittelunternehmer. Hat er nicht das Glück zwischenzeitlich Millionär zu werden und den Tellerwäscher-Job blitzschnell wieder aufgeben zu können,
blühen selbst ihm ein ganzer Katalog an Auflagen: Kenntnisse im Lebensmittel- und Hygienerecht, Registrierungs- und Schulungspflichten, möglicherweise gar der Aufbau eines betrieblichen
Hygienemanagements.
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