Gerichtsurteil: Irreführende Stevia-Werbung verboten

Die Bezeichnung „Stevia-Fluid“ und „Stevia-Blätter“ sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf einer Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid ist irreführend. So urteilte das Landgericht Konstanz. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Firma „Gesund & Leben“ geklagt.

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0