Die Bezeichnung „Stevia-Fluid“ und „Stevia-Blätter“ sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf einer Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid ist irreführend. So urteilte das Landgericht
Konstanz. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Firma „Gesund & Leben“ geklagt.
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