Was ein Verbraucher auf der Verpackung sieht, muss er im Produkt als Zutat wiederfinden. Das fordern Verbraucherschützer schon lange. Der EU-Gerichtshof hat ihnen im Verfahren um einen Früchtetee
recht gegeben. Auf der Packung waren Himbeeren und Vanilleblüten zu sehen.
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